Ich möchte Sie auf die neue „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ hinweisen, die abgekürzt NiSV genannt wird.
Die NiSV regelt unter anderem wie Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, mit denen zum Beispiel kosmetische oder sonstige nicht-medizinische Behandlungen durchgeführt werden, gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden dürfen.
Diese Verordnung betrifft Apparative Kosmetikbehandlungen mit Ultraschall und Hochfrequenz die ein Teil einiger Gesichtsbehandlungen war. Um diese Geräte weiter nutzen zu dürfen ist eine spezielle NiSV-Schulung nötig.
Trotz meiner jahrelangen Erfahrung mit diesen Geräten habe ich mich dazu entschlossen die unverhältnismäßig teuere Schulung für diese Geräte nicht zu absolvieren. Aus diesem Grund werden diese Geräte nicht weiter für meine Behandlungen eingesetzt.
Die betroffenen Behandlungen habe ich für Sie alternativ umgestellt, um diese genau so wirksam zu gestalten wie Sie es gewohnt sind.